Wohnen
Das Wohnangebot mit sozialpädagogischer Begleitung richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren mit kurzzeitigen oder längerfristigen Aufenthalten, entsprechend ihrer Teilnahme in Münster an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung.
Seit der großen Modernisierung, die 2002 abgeschlossen wurde, bietet das Jugendwohnen im Kettelerhaus jungen Menschen ein bedarfsorientiertes Wohnangebot samt Seminar- und Bildungsräumlichkeiten mit hervorragenden technischen Möglichkeiten. Räume für die Freizeitgestaltung und Räume mit meditativer Atmosphäre sind ebenfalls vorhanden.
Kurzzeitiges Wohnen im Kettelerhaus bietet sich an für Auszubildende aus NRW während ihres Blockunterrichtes am Berufskolleg, Praktikanten, junge Arbeitslose aus EU- und osteuropäischen Ländern zwecks beruflichen Erfahrungsaustausches und beruflicher Qualifikationen oder für junge Teilnehmer und Teilnehmerinnen von beruflichen Lehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen.
Längerfristiges Wohnen im Kettelerhaus ist möglich für junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen während ihrer beruflichen Orientierung und Ausbildung nicht zuhause leben können, z.B. weil die räumliche Entfernung zur Schule oder zum Ausbildungsplatz zu groß ist. Längerfristiges Wohnen im Kettelerhaus ist auch möglich für Jugendliche, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen vorübergehend eine sozialpädagogische Begleitung oder Unterstützung benötigen.
Die Kosten für ein Zimmer im Kettelerhaus werden individuell berechnet. Sie sind z.B. abhängig davon, ob Teilverpflegung oder Vollverpflegung gebucht wurde und welche Zuschüsse zur Finanzierung gezahlt werden.
Für das Wohnen im Jugendwohnen können Leistungen gemäß den Förderrichtlinien der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und des Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) etc. beantragt werden. Nähere Informationen dazu unter den Links. Außerdem ist eine Förderung nach dem SGB VIII oder dem SGB XII möglich.
|