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Angebot
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Begleitung

Angebot

Das Angebot ist für männliche wie weibliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren, die selbstständiges Wohnen erproben wollen, während

  • sie an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen wie Umschulung, Fort- und Weiterbildung in Münster teilnehmen.
  • ihrer beruflichen Orientierungs- und Berufsfindungsphase.
  • ihres beruflichen Einstiegs.
  • eines europäischen Austauschprogramms.

Das Jugendwohnen ist überdies geeignet für junge Menschen in schwierigen sozialen Situationen, die auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt keine Möglichkeit habe, etwas für sie passendes zu finden. Wer mit dem Alleinwohnen zunächst noch überfordert ist, kann den Start ins eigene Leben hier zunächst einmal mit professioneller Unterstützung erproben. Auch jugendliche unbegleitete Flüchtlinge, die eine Regelschule besuchen, an Berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen oder eine Berufsausbildung machen, finden einen Platz im Kettelerhaus.

Das Jugendwohnen im Kettelerhaus beinhaltet im Rahmen der sozialpädagogischen Begleitung auf Wunsch oder bei Bedarf Unterstützung und konkrete Hilfestellung im Alltag für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Das Wohnangebot
Es gibt 46 Einzelzimmer und zwei Doppelzimmer in verschiedenen Wohnformen. Die möblierten Zimmer sind überwiegend mit Dusche und WC für zwei Personen in sich gegenüberliegenden Zimmern, auf sieben Wohnbereiche verteilt. Jeder Wohnbereich umfasst vier bis acht Einzelzimmer mit einer voll eingerichteten Küche und einem Wohnraum bzw. einer Wohnküche. In den Zimmern ist ein Telefon-, Internet- und Kabelanschluss vorhanden. Bei der Anmietung eines Zimmers besteht die Wahl, ob man mit Teil- bzw. Vollverpflegung buchen möchte. Bettwäsche und Handtücher werden vom Haus gestellt. Einmal wöchentlich reinigen Mitarbeiterinnen des Hauses die Fußböden und die Bäder.

Die Kosten für ein Zimmer im Kettelerhaus werden individuell berechnet. Sie sind z.B. abhängig davon, ob Teilverpflegung oder Vollverpflegung gebucht wurde und welche Zuschüsse zur Finanzierung gezahlt werden.

Für das Wohnen im Jugendwohnen können Leistungen gemäß den Förderrichtlinien der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und des Bundesausbildungsfördergesetz (BAföG) etc. beantragt werden. Nähere Informationen dazu unter den Links. Außerdem ist eine Förderung nach dem SGB VIII oder SGB XII möglich.

Ansprechpartner fürs Jugendwohnen:
Herr Abbing und Herr Rohlfing
Tel.: 0251/606301
Fax: 0251/6063122
eMail: jugendwohnen@bhst.de